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BGB § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs

BGB § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs

[ Auszug: Soweit die Unrichtigkeit des Grundbuchs aus dem Hypothekenbrief oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht, ist die Berufung auf die Vorschriften der §§ 892, ... ]